Dass in der Hitze des Gefechts keine Mitteilung an die Behörde erfolgte, ist entschuldbar. Sodann ist es auch verständlich, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Krankheitssymptome und der Tatsache, dass sein Vater eine Hochrisikoperson ist, seine Gedanken sich in erster Linie darauf konzentrierte, dass er wieder gesund wird und seinem Vater nichts passiert. Sobald der Beschwerdeführer Kenntnis über den Strafbefehl erhielt, hat er umgehend alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet, um doch noch Einsprache gegen den Strafbefehl einlegen zu können. […]