3 über den Strafbefehl nicht möglich, die Einsprachefrist zu wahren. Sodann durfte und musste sich der Beschwerdeführer auf seinen Vater verlassen, dass er von diesem über seine Post, namentlich eingeschriebene Sendungen, informiert würde. Dem Beschwerdeführer kann nicht ernsthaft vorgeworfen werden, dass er seine temporäre und nicht vorhersehbare Ortsabwesenheit gegenüber den Behörden nicht sofort kommunizierte.