Obschon mit seinem Vater abgesprochen war, dass letzterer sich unter anderem um die Post des Beschwerdeführers kümmern und ihn bei wichtigen Dingen informieren würde, erhielt der Beschwerdeführer keinen Bescheid über den Eingang des Strafbefehls bzw. darüber, dass der Vater eine an den Beschwerdeführer adressierte eingeschriebene Sendung entgegennahm. Es kann dem Beschwerdeführer an dieser Stelle nicht nachteilig ausgelegt werden, dass er nicht vermehrt bei seinem Vater nachgefragt hat, da er über 40 Grad Fieber hatte und es ihm während der Isolationsphase gesundheitlich nicht gut ging. Auch war er bis zum 5. April 2020 zu 100% krankgeschrieben.