Eine Isolation zu Hause, an der C.________(Strasse) in D.________(Ort), war ausgeschlossen, da sein Vater als besonders gefährdete Person gilt und er ihn keiner Gefahr aussetzen wollte. Obschon mit seinem Vater abgesprochen war, dass letzterer sich unter anderem um die Post des Beschwerdeführers kümmern und ihn bei wichtigen Dingen informieren würde, erhielt der Beschwerdeführer keinen Bescheid über den Eingang des Strafbefehls bzw. darüber, dass der Vater eine an den Beschwerdeführer adressierte eingeschriebene Sendung entgegennahm.