Darunter leidet offenbar noch heute sein Gedächtnis. Er hat die Post für seinen Sohn zwar entgegengenommen, es aber vergessen, ihn darüber zu unterrichten. Erst Ende Mai 2020, nach Abklingen seiner Symptome und nach erneuter ärztlicher Absprache, kehrte der Beschwerdeführer wieder zurück in sein Zuhause. Aber auch dort erhielt er keine Kenntnis vom Strafbefehl, da sein Vater diesen offenbar verlegt hatte. Der Beschwerdeführer war allerdings erstaunt, noch keinen Bescheid von der Staatsanwaltschaft erhalten zu haben, weshalb er selbst dort anrief und sich nach dem Verfahrensstand erkundigte.