Zudem war der Vater des Beschwerdeführers im Bilde über das laufende Strafverfahren gegen seinen Sohn. Der Beschwerdeführer ging deshalb davon aus, dass sein Vater seine Post entgegennehmen und ihn informieren würde, sofern Wichtiges ankommen würde. Der Vater des Beschwerdeführers hat es unterlassen, respektive hat es vergessen, seinen Sohn über den eingegangen Strafbefehl zu unterrichten. Dies dürfte unter anderem auch auf einen Verkehrsunfall von vor zwei Jahren zurückzuführen sein, bei dem der Vater des Beschwerdeführers schwere Kopfverletzungen erlitt. Darunter leidet offenbar noch heute sein Gedächtnis.