2 ter, knapp 80-jährig und unter Diabetes und Bluthochdruck leidend, als besonders gefährdete Person gemäss Definition des BAG gilt. Aus diesem Grund empfand es der Beschwerdeführer geradezu als fahrlässig, nach Hause zu gehen und seinen Vater unnötig einer derartigen Gefahr auszusetzen. Aufgrund der Krankheitssymptome des Covid-19 setzt er sich mit seiner Ärztin, Frau Dr. med. H.________, in Verbindung, welche ihn dazu aufforderte, in Selbstisolation bei erwähntem Arbeitskollegen zu bleiben.