4. Der Beschwerdeführer macht geltend, sein von ihm zur Entgegennahme der Post berechtigter Vater habe ihm den Strafbefehl nicht zur Kenntnis gebracht: Gemäss Track &Trace wurde der Strafbefehl am 3. April 2020 einem Herrn «J.________» an der Wohnadresse des Beschwerdeführers zugestellt. Dieser Herr J.________ war der Vater des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer hat den Strafbefehl zu dieser Zeit weder entgegengenommen noch von seinem Vater erhalten. Obschon er schriftenpolizeilich bei seinen Eltern an der C.________ (Strasse) in D.______