Die eingereichten Dokumente würden offensichtlich den Verdacht erhärten, dass die Angaben anlässlich der Erstellung des Erbschaftsinventars falsch gewesen seien und die Finanzierung der Eigentumswohnung nur mit Geldern der Pensionskasse erfolgt sein könne. Diese neuen Beweismittel würden jedenfalls eine plausible Erklärung nahelegen, wie die Eigentumswohnung effektiv finanziert worden sei.