1. Mit Verfügung vom 8. Oktober 2020 lehnte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Wiederaufnahme des rechtskräftig mittels Einstellung vom 5. November 2012 abgeschlossenen Verfahrens BM 11 12696 ab. Ein Verfahren betreffend angeblicher neuer Urkundendelikte nahm sie nicht an die Hand. Gegen diese Verfügung erhob die Straf- und Zivilklägerin D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 2. November 2020 Beschwerde. Sie beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und an die Vorinstanz zur vollumfänglichen Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung zurückzuweisen.