Der Verteidiger hat daraufhin umgehend das Zwangsmassnahmengericht telefonisch kontaktiert (12:41 Uhr; vgl. Aktennotiz des Zwangsmassnahmengerichts vom 23. Oktober 2020) und um Gewährung der Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme bis um 15:00 Uhr ersucht, d.h. innert rund 2.5 Stunden.