(Ort)) umgegangen ist und in welcher Weise er sich dazu geäussert hat (S. 3 unten und 4 oben; siehe dazu auch den letzten Absatz auf S. 3 der Verfügung vom 16. Oktober 2020). Darauf kann verwiesen werden. Was der Gesuchsteller, selber ausgebildeter Rechtsanwalt, dazu vorbringt, überzeugt nicht. Willkürliches Verhalten oder eine selektive