Es kann diesbezüglich aber weder der Schluss auf Willkür noch auf ein Fehlen der nötigen Distanz, Neutralität oder Unabhängigkeit gezogen werden. Der Gesuchsgegner hat in seiner Stellungnahme nachvollziehbar erklärt, wie er in Sachen Verfügung vom 16. Oktober 2020 mit den Beweisanträgen (Befragung A.________ und E.________, Anfrage D.________ (Suchmaschine) und Edition Akten HG 19 22) sowie mit den zusätzlichen Vorbringen des Gesuchstellers (Anfrage Hotel in Deutschland und Alimentenbevorschussung in F.________ (Ort)) umgegangen ist und in welcher Weise er sich dazu geäussert hat (S. 3 unten und 4 oben;