Es handle sich um wiederholte und schwere Amtspflichtverletzungen, namentlich bei der Weigerung zur Beweiserhebung. Zudem versuche der Gesuchsgegner hinsichtlich der Rechtshilfe an Deutschland und der Alimentenbevorschussung F.________ (Ort) einen fehlenden Antrag zu konstruieren. Der Gesuchsteller sehe keine Veranlassung, «mit einem Schweizer über die facettenreiche Semantik und Syntax der deutschen Sprache zu diskutieren.» Gleichwohl seien die Ausführungen ein Gesuch um Beweiserhebung. Der Konjunktiv sei gewählt worden, da es vorrangig um die Befragung des Zeugen E.________ gegangen sei.