Würde sich herausstellen, dass der Grund für die negative Rezension im vor dem Handelsgericht abgeschlossenen Vergleich fusse, hätte sich der Gesuchsgegner blamiert. Es würden hier staatliche Ressourcen in einem «infantilen Kräftemessen mit dem Gesuchsteller gebunden», wobei der Kanton Bern diesen Wettbewerb nicht gewinnen werde. In seiner Stellungnahme habe der Gesuchsgegner den Ton verfehlt. Insbesondere die abschliessenden Ausführungen zeigten dies.