Was die Anfrage bei der Alimentenbevorschussung F.________ (Ort) beziehungsweise die Stellung eines Rechtshilfeersuchens nach Deutschland bezüglich Abklärungen im Hotel «G.________» anbelange, scheine der Gesuchsteller selbst nicht von einer Verfahrensrelevanz überzeugt zu sein. Anders könnten dessen im Konjunktiv gehaltenen Ausführungen ohne Antragstellung oder Auflistung unter «Beweis» nicht verstanden werden (Auch hier wäre allenfalls eine Anfrage zu tätigen, ob bei der Alimentenbevorschussung ein «A.________» bekannt ist und über diesen Wege die Täterschaft für die negative Rezension zu ermitteln.