Inwiefern sich aus dem Einsatz eines Praktikanten eine Feindschaft ergeben soll, erschliesse sich nicht. Rechtsfehler, egal ob materieller oder formeller Natur, seien grundsätzlich im Rechtsmittelverfahren zu rügen und liessen sich nicht zur Begründung einer Befangenheit heranziehen. Soweit vorgetragen werde, es seien zwei Beweisanträge ignoriert worden, sei Folgendes zu bemerken: Was die Anfrage bei der Alimentenbevorschussung F.________ (Ort) beziehungsweise die Stellung eines Rechtshilfeersuchens nach Deutschland bezüglich Abklärungen im Hotel «G._