a) Es sei Staatsanwalt C.________ in dem Strafverfahren O 19 14841 in den Ausstand zu schicken und das Strafverfahren an einen Staatsanwältln zu übertragen. b) Es sei gemäss Art. 60 Abs. 1 StPO die Verfügung vom 16. Oktober 2020 gesamthaft aufzuheben und über die Beweisanträge und die Sistierung neu zu entscheiden. 2. Die Eingabe von B.________ geht an die Beschwerdekammer des Obergerichtes des Kantons Bern zum Entscheid. 3. Es wird beantragt, das Gesuch kostenfällig abzuweisen. Mit Replik vom 31. Oktober 2020 hielt der Gesuchsteller an seinem Ausstandsgesuch fest.