Der Beschwerdeführer wird seine Argumente nach Anhebung einer Zivilklage vor dem Zivilgericht vorbringen können. Durch die Zuweisung des Fahrzeugs an die B.________ AG und die Fristansetzung an den Beschwerdeführer zur Anhebung einer Zivilklage hat die Staatsanwaltschaft Art. 267 Abs. 5 StPO nicht verletzt. 7. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 8. Bei diesem Ausgang des Beschwerdeverfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 StPO). 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: