5 halb kein ausgedehntes Beweisverfahren durchzuführen und es ist keine erschöpfende Abklärung der zivilrechtlichen Verhältnisse vorzunehmen. Es werden bloss die Parteirollen im Hinblick auf einen nachfolgenden Zivilprozess verteilt, ohne hierdurch dem Entscheid des erkennenden Zivilgerichts vorzugreifen.