4 und ihr mithin der Besitz daran zu übergeben sei. Was der Beschwerdeführer gegen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft vorbringt, vermag nicht zu überzeugen respektive jedenfalls keine Willkür zu begründen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb er der offensichtlich besser Berechtigte an dem Fahrzeug sein soll: Soweit er geltend macht, die Zuweisung des Porsche Cayenne an die B.________ AG komme einer Vorverurteilung gleich, weil der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig und noch durch das Sachgericht zu beurteilen sei, ist ihm Folgendes entgegenzuhalten: Gestützt auf Art.