Frist angesetzt hat. 6.3 In der Sache selber ist die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Prima-facie- Einschätzung der zivilrechtlichen Verhältnisse am beschlagnahmten Porsche nicht zu beanstanden. Die Beschwerdekammer würde nur einschreiten, wenn dem Beschwerdeführer willkürlich die Klägerrolle zugewiesen worden wäre. Dies ist nicht der Fall. Es ist mit Blick auf ihre Stellung im Verfahren nicht an der Beschwerdekammer, sich in derartigen Fällen eingehend zu den zivilrechtlichen Verhältnissen zu äussern und so dem Zivilgericht vorzugreifen.