4. Der Beschwerdeführer wendet dagegen ein, der angefochtenen Verfügung gehe ein Strafbefehl vor, welcher nach Einsprache durch die nächsthöhere Instanz zu beurteilen sei. Mit der Verfügung entstehe eine Vorverurteilung, in deren Folge eine Beurteilung des Strafbefehls verunmöglicht werde. So werde das Recht auf ein faires Verfahren massiv verletzt. Die angesetzte Frist zur Erhebung einer Zivilklage erfolge mit Druck, ausgeübt in «nötigender Weise», zur Wahl aus einer zu erhebender Zivilklage oder der Hinnahme dieser Willkür seitens der Staatsanwaltschaft. Die Gültigkeit einer Kündigung des Leasingvertrags durch die B.___