_______ AG ist, erscheint es angemessen, das Fahrzeug vorzeitig an die Eigentümerin zurückzugeben. Da der Beschuldigte anlässlich der polizeilichen Einvernahmen den Anspruch der Firma B.________ AG sinngemäss bestreitet und selbst Anspruch auf das Fahrzeug erhebt, ohne dies allerdings auch nur ansatzweise plausibel begründen zu können, wird ihm eine Frist von 5 Tagen gesetzt, um eine entsprechende Zivilklage beim zuständigen Zivilgericht einzureichen. Unterbleibt dies, erfolgt unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung die Herausgabe des Fahrzeugs an die Firma B.________ AG.