Diese Auflösung wiederum erfolgte nicht aufgrund der angeblich falschen Begutachtung, sondern gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführerin aufgrund anderer gravierender Gründe (siehe Strafanzeige vom 23. April 2020, Rz.15, mit Hinweis auf zahlreiche Medienberichte). Soweit die Beschwerdeführerin ausserdem vorbringt, es wären bei der Sanierung mutmasslich rumänische Arbeitnehmer der H.___