___ AG als Verkäuferin aufgrund des vereinbarten Pauschalpreises die aufwändige und kostspielige Asbestsanierung auf eigene Kosten hätten durchführen müssen (Strafanzeige vom 23. April 2020, Rz. 17). Auch diesbezüglich umschreibt sie mithin keinen eigenen finanziellen Schaden aus der behaupteten Falschbeurkundung, sondern ausschliesslich einen Schaden für Dritte.