Es sei ein falscher Inhalt beurkundet worden, da an der Liegenschaft nicht nur der Glaserkitt an den Fenstern mit Asbest kontaminiert sei, sondern grossmehrheitlich das Gebäude gänzlich mit Asbest, PCB-Schadstoffen und PAK-Schadstoffen belastet sei. Dass der Beschuldigte viele mit Schadstoffen kontaminierte Bauteile gar nicht habe prüfen lassen, schliesse eine Strafbarkeit durch Falschbeurkundung nicht aus, da bei den Prüfresultaten als mitbeurkundet gelte, dass die Untersuchung ordnungsgemäss vorgenommen worden sei. Als Fachperson müsse der Beschuldigte für eine professionelle Abklärung einstehen.