Aus der Planbeilage gehe hervor, dass nur das 7. OG im Haus J.________ (Strasse) in P.________ besichtigt worden sei und dass dabei lediglich vier Proben entnommen worden seien. Im Gutachten werde im Widerspruch dazu ausgeführt, dass 30 von 48 Wohnungen besichtigt und untersucht worden seien und dass sich das Gutachten auf sämtliche anlässlich der Begehung zugänglichen und begutachteten Räume und Materialien beziehe. Unter Ziff. 2.1. des Gutachtens