__ AG gewesen sei und auch massgebliche Organstellung bei der I.________ AG, die sämtlichen im Immobilienprojekt involvierten Gesellschaften übergeordnet sei, gehabt habe. Dieses Schadstoffgutachten des Beschuldigten umfasse lediglich sechs Seiten. Aus der Planbeilage gehe hervor, dass nur das 7. OG im Haus J.________ (Strasse) in P.________ besichtigt worden sei und dass dabei lediglich vier Proben entnommen worden seien.