Im Kaufvertrag sei als Teil des Gesamtpreises ein pauschaler Werkpreis von CHF 2'996’147.00 vereinbart worden. Weiter habe die Verkäuferin vertraglich zugesichert, dass ihr keine Gebäudeschadstoffe bekannt seien, die eine Sanierungspflicht nach sich ziehen könnten, sowie dass die Kosten der Entfernung und Entsorgung allfälliger Schadstoffe im Rahmen der Sanierung im vereinbarten Preis enthalten seien. Im Werkvertrag sei ebenfalls die schlüsselfertige Ausführung der Sanierung zu einem pauschalen Werkpreis inklusive die Abfuhr von Schutt-, Abbruch- und überschüssigem Aushubmaterial vereinbart worden.