8.5 Es ist offensichtlich, dass das geltend gemacht Honorar den Maximalbetrag des anwendbaren Rahmentarifs von CHF 500.00 bis CHF 5'000.00 deutlich überschreitet. Die rund CHF 20'000.00 liegen weit jenseits des Regelmasses für ein Ausstandsverfahren. Bei dieser Ausganglage ist nicht auf jede einzelne Leistung separat einzugehen. Den Hauptgrund für den enormen Aufwand sieht die Kammer im Umstand, dass Sinn und Zweck des Ausstandsverfahrens missverstanden worden sind. Die Befangenheit des Kollegialgerichts wird hauptsächlich damit begründet, dass es mehrere Beweisanträge (einmal ohne Begründung) abgewiesen habe.