den für die Abklärung der verfahrensrechtlichen Konsequenzen sowie nochmals mehr als 4 Stunden für die (Weiter-)Arbeit an den Schlussbemerkungen (vgl. Kostennote Rechnung Nr. 318591). Damit ergibt sich im Zusammenhang mit dem Verfassen der Schlussbemerkungen vom 30. November 2020 inkl. Abklärung verfahrensrechtlicher Konsequenzen ein Aufwand von mehr als 32 Stunden, was unter Berücksichtigung des zum grossen Teil angewendeten Honoraransatzes von CHF 150.00 einem Honorar im Bereich von CHF 5'000.00 entspricht. 8.5