11 Stunden u.a. für die Aufwendungen wohl im Zusammenhang mit den Schlussbemerkungen vom 30. November 2020. Dazu kommen weitere 4.08 und 4.58 Stunden für die Abklärung der verfahrensrechtlichen Konsequenzen sowie nochmals mehr als 4 Stunden für die (Weiter-)Arbeit an den Schlussbemerkungen (vgl. Kostennote Rechnung Nr. 318591).