Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Schlussbemerkungen vom 2. November 2020 (unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Gesuchsgegner) werden nochmals mehr als 40 Stunden – «kleinere Arbeiten» unter einer Stunde nicht mitgerechnet – geltend gemacht. So u.a. 7.16 Stunden für die «Analyse HV-Protokoll und Stellungnahmen Kollegialrichter» sowie eine interne Besprechung oder 8.08 Stunden für «die Stellungnahme re Ausstandsverfahren». Zusammengerechnet ergibt sich daraus ein Honorar von mehr als CHF 7'500.00. Weiter folgen mehr als 20