4 lungsfähigkeit, dem Konkurs, dem Tod oder der Verschollenerklärung des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten, sofern nicht das Gegenteil bestimmt ist oder aus der Natur des Geschäfts hervorgeht (Art. 35 OR). 4.3 Rechtsanwalt B.________ ist gemäss Vollmacht vom 21. März 2018 (pag. 0160; Akten PEN 20 125) befugt, den Gesuchsteller sel. in Sachen Strafverteidigung zu vertreten.