2. Rechtsanwalt B.________ vertritt in seiner Eingabe vom 30. November 2020 die Auffassung, dass trotz des Ablebens des Gesuchstellers sel. ein materieller Entscheid im Ausstandsverfahren zu ergehen habe. Einerseits habe der Gesuchsteller sel. das Gesuch noch zu Lebzeiten eingereicht. Andererseits hätten auch die Erben ein rechtlich geschütztes Interesse am Ausgang des Ausstandsverfahrens. Das abgelehnte Kollegialgericht habe auch im Falle einer Abschreibung des Verfahrens über die Kosten zu entscheiden und die Erben hätten Anspruch auf ein unparteiisches Gericht.