_ ersuchte mit Eingabe vom 23. November 2020 um Erstreckung der Frist für das Einreichen allfälliger Schlussbemerkungen. Mit Verfügung vom 24. November 2020 wurde diese Frist antragsgemäss bis am 30. November 2020 verlängert. Das Regionalgericht reichte am 26. November 2020 die ärztliche Todesbescheinigung betreffend den Gesuchsteller sel. ein. Rechtsanwalt B.________ hielt im Rahmen seiner Schlussbemerkungen vom 30. November 2020 am gestellten Ausstandsbegehren fest. Seine Eingabe inkl. Beilage wurde mit Verfügung vom 3. Dezember 2020 den Gesuchsgegnern 1 bis 5 zur Kenntnis gegeben.