Die Tonaufnahmen wurden Rechtsanwalt B.________, mit der Bitte um deren Rücksendung innert fünf Tagen, zugestellt. Ein weiterer Schriftenwechsel wurde wiederum nicht angeordnet, aber darauf hingewiesen, dass allfällige Schlussbemerkungen innert fünf Tagen einzureichen seien. 1.3 Am 20. November 2020 teilte das Regionalgericht der Verfahrensleitung telefonisch mit, dass der Gesuchsteller sel. verstorben sei. Rechtsanwalt B.________ ersuchte mit Eingabe vom 23. November 2020 um Erstreckung der Frist für das Einreichen allfälliger Schlussbemerkungen.