Mit Verfügung vom 11. November 2020 wurde den Parteien von diesem Schreiben Kenntnis gegeben. Ein weiterer Schriftenwechsel wurde nicht angeordnet, aber darauf hingewiesen, dass allfällige Schlussbemerkungen innert fünf Tagen einzureichen seien. Mit Verfügung vom 13. November 2020 wurde diese Frist abgenommen und der Beweisantrag des Gesuchstellers sel. auf Zustellung der Tonaufnahmen (exkl. Vorfragen) gutgeheissen. Die Tonaufnahmen wurden Rechtsanwalt B.________, mit der Bitte um deren Rücksendung innert fünf Tagen, zugestellt.