Gleichzeitig trafen die Stellungnahmen der Gesuchsgegner 1 bis 5 bei der Beschwerdekammer ein. Am 27. Oktober 2020 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern ein Ausstandsverfahren und forderte die Gesuchsgegner 2 bis 5 auf, ihre Stellungnahmen innert fünf Tagen zu unterzeichnen. Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde verzichtet. Zur Einreichung allfälliger Schlussbemerkungen zu den Stellungnahmen der Gesuchsgegner 1 bis 5 wurde eine Frist von fünf Tagen angesetzt. Mit Eingabe vom 2. November 2020 beantragte der Gesuchsteller sel.