Die mit dem Ausstandsgesuch eingereichten Beilagen 4 und 5 wurden vom Kollegialgericht nicht entgegengenommen. Der Gesuchsteller sel. wurde am 16. Oktober 2020 wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Am 19. Oktober 2020 meldete er Berufung gegen dieses Urteil an (pag. 6656; Akten Regionalgericht).