1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 28. August 2020 wird aufgehoben. Der Personenwagen der Marke Mercedes (schwarz, Fahrzeugtyp E 300 Bluetech Hybrid Automat, Kontrollschild C.________ Fahrgestellnummer D.________) ist in seinen Originalzustand zurückzubauen. 2. Das mit dem Rückbau gemäss Ziff. 1 hiervor zu beauftragende Unternehmen wird nach Rechtskraft des vorliegenden Beschlusses bestimmt.