12 (Verkaufserlös nach Abzug der mit dem Rückbau insgesamt verbundenen Kosten) bevorzugt. Der Beschwerdegegner wird für diese Kosten einen Vorschuss in gerichtlich noch zu bestimmender Höhe, welche sich nach der Offerte sowie weiteren Auslagen, wie z.B. den Kosten für die Überführung des Fahrzeugs, richtet, zu bezahlen haben. Leistet er den Vorschuss nicht fristgerecht, wird der Personenwagen zwecks Vernichtung eingezogen.