Das zur Diskussion stehende Geheimfach verfügt über ein Volumen von rund 15 Litern. Darin können folglich nicht unerhebliche Mengen an Betäubungsmitteln transportiert werden. Das Gefährdungspotential ist entsprechend hoch. Vom streitigen Fahrzeug geht somit eine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen und die öffentliche Ordnung aus, welche im Grundsatz eine Einziehung rechtfertigt.