Damit sind die beiden Eingangsvoraussetzungen für eine Sicherungseinziehung erfüllt. 8.2 Gefährlichkeitsprognose Weiter zu prüfen ist, ob die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer künftigen konkreten Gefährdung der Sicherheit von Menschen, der Sittlichkeit oder der öffentlichen Ordnung besteht, sollte das Fahrzeug dem Beschwerdegegner zurückgegeben werden. Bei dieser Gefährlichkeitsprognose fällt das eingebaute Geheimversteck stark zu seinen Ungunsten ins Gewicht.