len. Darüber hinaus fanden sich in den Effekten des Beschwerdegegners Bargeldbeträge von CHF 5'000.00, EUR 1'320.00 und verschiedenen weiteren Währungen (pag. 16). Seine diesbezüglichen Angaben, wonach er «sehr viel mit Bargeld zu tun» habe und in der Diskothek in Paris ausser mit Euro auch in Dollar, Schweizerfranken und teilweise in anderer Währung bezahlt werde (pag. 49), überzeugen wenig.