Hinzu kommt, dass das Fahrzeug nicht nur mit Betäubungsmitteln, sondern auch mit dem gängigen Streckmittel Paracetamol deutlich kontaminiert war (Wert von 2.25 auf dem Fahrersitz resp. am Lenkrad, pag. 7). Der Beschwerdeführer selber und sein Beifahrer wiesen signifikante Spuren von Noscapin und Kokain auf, letzteres namentlich in den Hosentaschen. Dass selbst die Rückstände in den Hosentaschen von Banknoten stammen sollen, ist unwahrscheinlich. Es ist davon auszu-