Gegen eine zufällige Kontaminierung sprechen nebst der Höhe der Werte die Tatsachen, dass verschiedene Drogen (nebst dem auf Banknoten allgemein weit verbreiteten Kokain auch Heroin, Metamphetamin und THC) entdeckt wurden und dass die Spuren sich an verschiedensten Stellen im Fahrzeug (insbesondere im Kofferraum, auf der Rücksitzbank, auf dem Beifahrersitz und im Versteck) fanden. Dies sind entgegen der Argumentation des Beschwerdegegners nicht allesamt schwer zugängliche und entsprechend zu reinigende Stellen, so dass es unwahrscheinlich ist, dass es sich bei den Spuren um rein zufällige Rückstände handelt.