Im Rahmen einer einzigen Fahrt könnten im Versteck erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln transportiert werden. Da sie mehrmals pro Woche eingesetzt würden, sei das Gefährdungspotential solch umgebauter Fahrzeuge ausserordentlich hoch. Angesichts dieser Gefahr sei die Einziehung verhältnismässig. Insbesondere würde eine mildere Massnahme wie ein aufwendiger, kostspieliger und unverhältnismässiger Rückbau in den Originalzustand zur Vermeidung weiterer deliktischer Tätigkeit nicht genügen.