_, war an seinen Händen mit einem Kokainwert von 3.22 und an seinem Nacken mit einem Noscapinwert von 1.11 kontaminiert. In seinen Hosentaschen fanden sich ebenfalls Kokainkontaminierungen, dies mit einem Wert von 3.64 (ITMS-Bericht vom 13. März 2017, pag. 5 ff.). Diese Ergebnisse wurden in qualitativer Hinsicht durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) am 19. April 2017 bestätigt (pag. 29 f.). Betäubungsmittel wurden im Fahrzeug keine gefunden. Der Beschwerdegegner trug Barschaften verschiedener Währungen auf sich, unter anderem CHF 5'000.00 sowie EUR 1'320.00 (Effektenverzeichnis pag.